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   OVG Schleswig-Holstein, 01.11.2000 - 2 M 32/00   

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OVG Schleswig-Holstein, 01.11.2000 - 2 M 32/00 (https://dejure.org/2000,26588)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 01.11.2000 - 2 M 32/00 (https://dejure.org/2000,26588)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 01. November 2000 - 2 M 32/00 (https://dejure.org/2000,26588)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Schleswig - 15 B 44/00
  • OVG Schleswig-Holstein, 01.11.2000 - 2 M 32/00
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Schleswig-Holstein, 27.09.2000 - 2 L 103/99
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 01.11.2000 - 2 M 32/00
    Nur auf die Richtigkeit im Ergebnis kommt es im Rahmen des Zulassungsverfahrens an (vgl. Beschl. d. Senats v. 27.09.2000 - 2 L 103/99 -).
  • VG Stuttgart, 28.11.2014 - 7 K 3274/14

    Nichterfüllung des Anspruch von Kindern unter drei Jahren auf frühkindliche

    Ob der Einwand der Kapazitätserschöpfung einer - hier nicht mehr im Streit befindlichen - Verpflichtungsklage auf Verschaffung eines Betreuungsplatzes trotz des gesetzlich verbrieften Anspruchs entgegengehalten werden kann, weil die Gerichte keinen nicht vorhandenen Betreuungsplatz zusprechen können (vgl. etwa OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 01.11.2000 - 2 M 32/00 -, juris), ist höchstrichterlich bislang nicht geklärt.

    Auch in der o.g. obergerichtlichen Rechtsprechung, die einen Anspruch auf Schaffung eines zusätzlichen Betreuungsplatzes verneint, besteht Einigkeit, dass dann, wenn der Primäranspruch auf Förderung mangels eines offenen Betreuungsplatzes vom zuständigen Jugendhilfeträger nicht erfüllt werden kann, Sekundäransprüche in Betracht kommen (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 04.02.2014 - 10 B 1973/13 - ebenso OVG Schleswig-Holstein Beschluss vom 01.11.2000 - 2 M 32/00 - OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28.05.2014 - 7 A 10276/14 - und 25.10.2012 - 7 A 10671/12 - VG Mainz, Urteil vom 10.05.2012 - 1 K 981/11.MZ - jeweils juris).

  • OVG Niedersachsen, 19.12.2018 - 10 ME 395/18

    Anspruch; Betreuungsplatz; Betreuungsumfang; Eltern; Erwerbstätigkeit; Förderung;

    Denn dieses Recht findet seine Grenze, wenn keine Plätze in der gewünschten Einrichtung mehr vorhanden oder verfügbar sind (Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 28.11.2014 - 4 ME 221/14 -, juris Rn. 5, und Beschluss vom 06.10.2014 - 4 ME 216/14 -, juris Rn. 2, zu § 24 Abs. 2 Satz 1 SGB VIII; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14.08.2013 - 12 B 793/13 -, juris Rn. 10; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 01.11.2000 - 2 M 32/00 -, Leitsatz und Rn. 4).
  • VGH Hessen, 04.02.2014 - 10 B 1973/13

    Betreuungsplatz für Kind unter drei Jahren

    Der Senat schließt sich der in Rechtsprechung und Literatur - soweit erkennbar überwiegend - vertretenen Auffassung an, dass sich aus dieser Regelung ein Anspruch auf Ausweitung des vorhandenen Angebots bzw. auf Schaffung neuer Betreuungsplätze nicht ergibt (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14. August 2013 - 12 B 793/13 - OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 1. November 2000 - 2 M 32/00 -, zu einer früheren Fassung des § 24 SGB VIII; VG Stuttgart, Beschluss vom 16. September 2013 - 7 K 3093/13 - alle Juris-Ausdruck; Fischer, in: Schellhorn/Fischer/Mann/Kern, SGB VIII, 4. Aufl., § 24, Rn. 27; Struck, in: Wiesner, SGB VIII, 4. Aufl., § 24, Rn. 23, jeweils zu der bis zum 31. Juli 2013 geltenden Regelung in § 24 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII zum Anspruch auf den Besuch einer Tageseinrichtung vom vollendeten dritten Lebensjahr an).
  • VG Stuttgart, 16.09.2013 - 7 K 3093/13

    Kindertagespflege: Voraussetzungen für eine Ganztagsbetreuung von Ein- bis

    Es kann offen bleiben, ob der Erfüllungsanspruch einem impliziten Kapazitätsvorbehalt unterworfen ist mit der Folge, dass in den Fällen, in denen kein freier Platz zur Verfügung steht, von vornherein nur finanzielle Ersatzansprüche in Betracht kommen (vgl. OVG NW, Beschluss vom 14.08.2013 - 12 B 793/13 -, Rn. 10; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 01.11.2000 - 2 M 32/00 - zu § 24 S. 1 SGB VIII a.F.; s. auch Aufsätze von Pauly, DÖV 2013, 445 ff., Riehle, ZKJ 2013, 341 ff. und Rixen, NJW 2012, 2839 ff.; Rechtsgutachten des Deutsches Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht zum "Rechtsanspruch U3" - DIJUF - vom 21.12.2012, S. 11, abrufbar unter www.dijuf.de).
  • VG Mainz, 23.11.2017 - 1 L 1234/17

    Vorläufige Zulassung zum Kindergarten

    Im Fall der Nichterfüllbarkeit des (primären) Anspruchs können sich allenfalls sekundäre Ersatzansprüche gegen den Träger der öffentlichen Jugendhilfe ergeben, der den Primäranspruch nicht zu erfüllen vermag (vgl. zu § 24 SGB VIII: HessVGH, Beschluss vom 4. Februar 2014 - 10 B 1973/13 -, juris, Rn. 4; OVG NRW, Beschluss vom 14. August 2013 - 12 B 793/13 -, juris, Rn. 10; OVG SH, Beschluss vom 1. November 2000 - 2 M 32/00 -, juris, Rn. 4; a.A. SächsOVG, Beschluss vom 7. Juni 2017 - 4 B 100/17 -, LKV 2017, 316, Rn. 7).
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